Wissenswertes

Edelstahl-Lexikon

Allgemeine Informationen

Wir möchten Ihnen nachfolgend einen kleinen Überblick zum Thema Edelstahl geben. Bitte beachten Sie, das ist keine wissenschaftliche Arbeit. Sie soll leicht verständlich die Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Einsatzzwecke der verschiedenen Edelstähle im Lebensmittelproduzierenden und Lebensmittelverarbeitenden Gewerbe darstellen.

Edelstahl – der Begriff wird von allen verwendet, aber kaum jemand weiß, was sich wirklich dahinter versteckt. Zunächst einmal muss man klar sagen, dass Edelstahl ein NICHT geschützter Begriff ist. Er beschreibt umgangssprachlich einzig einen nicht rostenden Stahl. Wobei nicht rostend schon wieder falsch ist. Auch Edelstähle können rosten. Sie sind korrosionsbeständiger – die Korrosion tritt erst später und/oder unter erschwerten Bedingungen auf.

Die verschiedenen Edelstähle unterscheiden sich in vielen Merkmalen. Jeglicher Art von Stahl ist eine Legierung – dies bedeutet, dass der Stahl aus verschiedenen Elementen besteht. Mit jeder Änderung der Zusammensetzung ändern sich somit auch die Eigenschaften.

Die Bezeichnungen der Stähle gehen z.B. von V2A, CNS 18/10 über AISI304 bis zu 1.4301. Alle Bezeichnungen beschreiben hier einen vergleichbaren Edelstahl. Die in Deutschland fachlich korrekte Bezeichnung ist die Werkstoffnummer 1.4301. Woher kommen die restlichen Bezeichnungen?
AISI ist die amerikanische Bezeichnung – es ist die Abkürzung für den amerikanischen Fachverband der Stahlindustrie (American Iron and Steel Institute).

V2A, V4A etc. sind Bezeichnungen aus Deutschland von Anfang des 20. Jahrhunderts. Diese sind sehr unspezifisch und werden daher heute nicht mehr verwendet. Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff CNS 18/10 (Chrom-Nickel-Stahl 18 zu 10 – hier wird das Verhältnis von Chrom und Nickel in dem Stahl angegeben) Da über die restlichen Bestandteile keine Aussage getroffen wird ist auch dieser nicht spezifisch.

Ein weiterer Mythos ist, dass Edelstahl nicht magnetisch ist. Die Korrosionsbeständigkeit steht in keinem Zusammenhang mit dem Magnetismus des Stahls. Die Stähle werden hier in 2 Gruppen unterteilt: ferritischer (magnetischer) und austenitischer (nicht magnetischer) Stahl. Ob magnetisch oder nicht sagt hier noch nichts über die Qualität. Durch die Verarbeitung (biegen, pressen etc.) kann austenitischer auch leicht magnetisch sein


Einzelne Edelstähle

AISI 201

Korrosionsbeständiger Edelstahl, ohne bzw. mit nur sehr wenig Nickelanteilen. Für die Korrosionsbeständigkeit wird hier Mangan eingesetzt. Da es diesen Stahl in unterschiedlichen Zusammensetzungen gibt, gibt es hierzu verschieden Werkstoffnummer (z.B. 1.4372)

Durch seine Struktur kann dieser technisch dünner ausgewalzt werden. Somit werden die Rohstoffkosten entsprechend geringer.
Die Edelstähle der 200er Serie sind im Verhältnis zu den 300er Serien nur bedingt säurebeständig.

Diese Stähle gehören zur Gruppe der austenitischen Stähle und sind nicht magnetisch.

Edelstahl dieser Güte ist im asiatischen Raum sehr verbreitet, findet aber auch hier zunehmend Einzug in den Haushaltswarenbereich

AISI 430

Dieses ist ein sogenannter korrosions- und säurebeständiger Chromstahl. Auf Nickel wurde vollständig verzichtet. Mangan findet sich hier nur in geringen Mengen. Langfristig ist der Stahl jedoch nicht resistent gegen Salzwasser. Ebenfalls ist er generell nicht so chemikalienresistent. Dieses kann sich bereits beim Einsatz schärferer Reinigungsmittel in der optischen Veränderung der Oberfläche bemerkbar machen. Die Werkstoffnummer ist 1.4016

Er gehört zur Gruppe der ferritischen Stähle und ist magnetisch

Diese dem AISI 304 gegenüber günstigere Edelstahlalternative wird häufig im Bereich eines Materialmix eingesetzt (z.B. für Türen von Edelstahlschränken – diese können dann mittels Magnet geschlossen gehalten werden).

AISI 304

Hierunter verstehen wir das, was landläufig als Edelstahl bezeichnet wird. Der Chrom-Nickel-Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301. In der Historie auch als V2A bezeichnet. Aufgrund seiner hohen Korrosions- und Säurebeständigkeit ist dieser der am Häufigsten verwendete Edelstahl im Bereich der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung. Optisch lässt er sich nur schwer von AISI 201 unterscheiden. Im direkten Vergleich ist 304 etwas heller.

Dieser Edelstahl gehört zur Gruppe der Austenitstähle und ist nicht magnetisch.

AISI 316

Ist die Steigerung zu AISI 304. Er trägt die Werkstoffnummer 1.4401 und wurde früher auch als V4A bezeichnet. Dieser Stahl ist gegenüber dem 304 noch säure- und salzbeständiger. Die hohen Resistenzen erhält der Stahl durch die Zugabe von Molybdän. Somit kommt dieser dann bei extremeren Anwendungen zum Einsatz (z.B. als Beckenmaterial für Nudelkocher). Aufgrund des Preises wird dieser Stahl nur gezielt eingesetzt. Im Bereich der Lebensmittelproduktion kommt das Material häufig zum Einsatz, da hier u.a. mit recht aggressiven Reinigungsmitteln gearbeitet wird.

AISI 316 gehört zu den Austenitstählen und ist nicht magnetisch.

Bezeichnung magnetisch korrosionsbeständig säurebeständig Empfehlung Lebensmittelherstellung Empfehlung Lebensmittelverarbeitung
AISI 201 nein ja bedingt bedingt bedingt
AISI 430 ja ja bedingt bedingt bedingt
AISI 304 nein ja ja ja ja
AISI 316 nein ja ja ja ja

Was bedeutet dieses nun für den Anwender?

Die Anforderungen im Bereich Lebensmittelverarbeitung (Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung etc.) bzw. Lebensmittelherstellung (Metzgerei, Bäckerei, etc.) sind unterschiedlich. Im Allgemeinen kann man sagen: die Anforderungen in der Lebensmittelherstellung sind im Bereich der Hygiene höher als in der Verarbeitung.

Zum einen gibt es hierzu klare Normen und Verordnungen. Zum anderen ist die Auslegung aber in der Verantwortung der örtlichen Ordnungsbehörden und Veterinäre. Daher werden wir hier immer nur Empfehlungen geben können. Diese sind vor Ort immer zu prüfen und mit Ihren zuständigen Behörden abzustimmen!

Als Regelgrundlagen können die Verordnung EG 1935/2004 (Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590 EWG und 89/108EWG) genommen werden. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt in Deutschland u.a. über die LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Im LFGB ist u.a. der Umgang mit sogenannten Bedarfsgegenständen geregelt. Bedarfsgegenstände sind so definiert, dass diese mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (z.B. Teller, Tassen, Besteck, Geräte zur Lebensmittelherstellung (Fleischwolf, Kutter) sowie Geräte zur Zubereitung (Töpfe, Toaster etc.)
Quelle: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/01_LMKontaktmaterialien/bgs_bgsNachLFGB_basepage.html?nn=1611736

Demnach ist jeder Hersteller verpflichtet, den Nachweis über die Unbedenklichkeit zu erbringen.

Wir hoffen wir konnten Ihnen in einem schwierigen und umfangreichen Thema einen kleinen einfachen Einblick verschaffen. Sollten Sie Fragen hierzu oder zu unseren Produkten haben, so stehen wir gerne zur Verfügung. Per Email erreichen sie uns unter: „Kontakt

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